Stakeholder-Beziehungen

EURAO unterhält folgende Stakeholder-Beziehungen:

ITU

Nach einem langen Prozess von fünf Jahren seit der Einreichung des ersten Aufnahmeantrags hat die Internationale Fernmeldeunion (ITU) im Jahr 2019 die EURAO als Mitglied ihres Funksektors (ITU-R) aufgenommen. Weiterlesen.

UN/DESA 2018 verabschiedete der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen (VN) die Empfehlung des Ausschusses für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), der EURAO einen besonderen Konsultativstatus zu verleihen.

Diese Anerkennung ermöglicht es der EURAO, in den Nebenorganen der VN gehört zu werden und sogar persönlich an ihren Sitzungen teilzunehmen. Weiterlesen.

CEPT/ECC Im Jahr 2015 unterzeichnete EURAO mit dem Ausschuss für elektronische Kommunikation (ECC) der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) eine Absichtserklärung (LoU) mit dem Ziel der Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten des Amateurfunks, hauptsächlich in Bezug auf Frequenzverwaltung und internationalen Empfehlungen. Weiterlesen.
EU Seit 2009 ist EURAO im Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen, das vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission gemeinsam genutzt wird, und wurde gegründet, um ihrem Engagement für Offenheit gegenüber den Gruppen und Organisationen Ausdruck zu verleihen, die versuchen, die Formulierung oder Umsetzung der EU-Politik zu beeinflussen und Gesetzgebung, wie EURAO. Weiterlesen.